Führerschein vergessen ist etwas völlig anderes

Zwei Begriffe gehen im Alltag ständig durcheinander, obwohl zwischen ihnen zehn Euro oder eine Vorstrafe liegen. Der Führerschein ist die Plastikkarte. Sie ist nur der Nachweis. Die Fahrerlaubnis ist das Recht, ein Fahrzeug zu führen.

Wer die Karte zu Hause auf dem Küchentisch liegen lässt, besitzt die Fahrerlaubnis weiterhin. Das ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro erledigt ist. Kein Punkt, kein Eintrag, keine Akte.

Wer die Fahrerlaubnis nicht hat, weil sie entzogen wurde, weil sie nie erteilt wurde oder weil gerade ein Fahrverbot läuft, begeht eine Straftat. Ab hier gilt alles Weitere in diesem Text.

Der entscheidende Satz

Die Frage ist nie, ob die Karte dabei war. Die Frage ist, ob das Recht zu fahren bestand. Wer das verwechselt, unterschätzt seine Lage um Größenordnungen.

Was § 21 StVG anordnet

Die Norm steht im Straßenverkehrsgesetz, nicht im Bußgeldkatalog. Schon daran lässt sich ablesen, worum es geht.

§ 21 Abs. 1 StVG, sinngemäß

Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dafür erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs verboten ist.

Der Paragraf trifft drei Gruppen, die zunächst wenig miteinander zu tun haben:

  • Wer nie eine Fahrerlaubnis erworben hat
  • Wem die Fahrerlaubnis entzogen wurde, etwa nach Alkohol am Steuer
  • Wer während eines laufenden Fahrverbots fährt, obwohl der Führerschein in amtlicher Verwahrung liegt

Dazu kommt ein vierter Fall, den viele nicht auf dem Schirm haben: die falsche Klasse. Wer mit einer Fahrerlaubnis für Pkw einen Lkw über der zulässigen Grenze bewegt oder einen Anhänger zieht, für den die Klasse nicht reicht, fährt ebenfalls ohne Fahrerlaubnis.

Auch die fahrlässige Begehung ist strafbar. Der Rahmen ist niedriger, das Verfahren läuft aber genauso. Fahrlässig handelt zum Beispiel, wer sich in der Länge der Sperrfrist verrechnet. Gerichte sind an dieser Stelle streng: Wer nicht sicher weiß, ab wann er wieder fahren darf, hat sich zu erkundigen.

Was Gerichte tatsächlich verhängen

Der gesetzliche Rahmen sagt wenig über den Alltag. Interessant ist, was am Ende im Urteil steht.

1 Jahr Höchstmaß der Freiheitsstrafe bei vorsätzlicher Tat
6 Monate Höchstmaß, wenn die Tat fahrlässig begangen wurde
90 Tagessätze Ab dieser Höhe erscheint die Verurteilung im Führungszeugnis

Beim ersten Mal endet die Sache in aller Regel mit einer Geldstrafe. Sie wird in Tagessätzen bemessen. Ein Tagessatz entspricht ungefähr einem Dreißigstel des monatlichen Nettoeinkommens, das Gericht setzt die Zahl der Tagessätze nach der Schwere der Tat fest.

Wiederholung ändert das Bild schnell. Wer ein zweites oder drittes Mal auffällt, muss mit einer deutlich höheren Geldstrafe rechnen, bei mehrfacher Wiederholung auch mit einer Freiheitsstrafe. Dass diese zur Bewährung ausgesetzt wird, ist möglich, aber keine Selbstverständlichkeit.

Das übersehen die meisten

Eine Geldstrafe ist eine Verurteilung, keine Buße. Sie steht im Bundeszentralregister, auch wenn sie unter der Schwelle für das Führungszeugnis bleibt. Behörden mit erweitertem Zugriff sehen sie trotzdem. Für bestimmte Berufe ist das ein Problem.

Auch der Halter steht im Verfahren

Strafbar macht sich nicht nur, wer am Steuer sitzt. Wer als Halter anordnet oder zulässt, dass jemand ohne die nötige Fahrerlaubnis sein Fahrzeug führt, wird nach derselben Norm belangt.

Das trifft in der Praxis Partner, Eltern, Freunde, die den Schlüssel weitergeben, sowie Betriebe, die einen Mitarbeiter losschicken, ohne den Führerschein zu kontrollieren. Der Einwand, man habe von nichts gewusst, trägt nur so weit, wie er glaubhaft ist. Wer wusste, dass dem anderen die Fahrerlaubnis entzogen wurde, kann sich darauf nicht berufen.

Das Fahrzeug kann eingezogen werden

Diese Folge steht im selben Paragrafen und wird regelmäßig unterschätzt. Das Gericht kann anordnen, dass das Fahrzeug eingezogen wird, mit dem die Tat begangen wurde. Betroffen sind vor allem Fälle, in denen die Fahrerlaubnis entzogen war oder ein Fahrverbot lief.

Es handelt sich um eine Kann-Vorschrift. Beim ersten Verstoß wird davon selten Gebrauch gemacht, bei Wiederholung deutlich häufiger. Unter engen Voraussetzungen kann die Einziehung sogar ein Fahrzeug treffen, das nicht dem Fahrer gehört. Wer sein Auto verleiht, verleiht damit ein Risiko, das über die Kaskoversicherung hinausgeht.

Die Versicherung zahlt, holt es sich aber zurück

Kommt es zum Unfall, trennen sich zwei Wege. Gegenüber dem Geschädigten bleibt die Kfz-Haftpflicht in der Pflicht. Der andere bekommt seinen Schaden ersetzt, unabhängig davon, ob der Verursacher eine Fahrerlaubnis hatte.

Danach dreht sich die Richtung um. Die Versicherung nimmt beim Fahrer Rückgriff. Nach den Bedingungen der Pflichtversicherung ist dieser Regress der Höhe nach begrenzt, in der Größenordnung von einigen tausend Euro. Wer das für verkraftbar hält, sollte weiterlesen.

Die Kaskoversicherung für das eigene Fahrzeug ist ein anderes Kapitel. Sie kann die Leistung wegen grober Fahrlässigkeit kürzen oder ganz verweigern. Ein Totalschaden am eigenen Wagen bleibt dann vollständig beim Fahrer hängen. Dazu kommen Ansprüche, die über die Haftpflichtsumme hinausgehen, etwa bei schweren Personenschäden.

Der Weg zurück beginnt nicht am Straßenrand.

Wer ohne Fahrerlaubnis fährt, verschiebt das Problem. Wer prüfen lässt, wie er legal wieder an eine Fahrerlaubnis kommt, löst es. Etwa zwanzig Minuten am Telefon. Wenn der Weg in deinem Fall nicht trägt, sagen wir das auch.

Kostenloses Erstgespräch

Die Sperre wird länger, nicht kürzer

Wer während einer laufenden Sperrfrist fährt, verlängert genau das, worauf er wartet. Das Gericht kann eine neue Sperre anordnen. Sie tritt neben die alte, sie ersetzt sie nicht.

Parallel dazu läuft ein zweites Verfahren, das mit dem Strafgericht nichts zu tun hat. Die Fahrerlaubnisbehörde bewertet die Tat als Hinweis darauf, dass jemand nicht bereit ist, sich an die Regeln zu halten. Wer ohnehin auf eine MPU zusteuert, geht damit mit einem zusätzlichen Punkt gegen sich in das Gespräch. Er muss dort erklären, warum er gefahren ist, obwohl er es nicht durfte. Diese Frage lässt sich kaum überzeugend beantworten.

Wie eine MPU abläuft, welche Fragen dort gestellt werden, steht im Text über die Fragen in der MPU. Was eine MPU kostet, steht auf der Preisseite.

Der EU-Führerschein, der keiner ist

Ein im Ausland erworbener Führerschein schützt nicht automatisch vor diesem Paragrafen. Wer eine ausländische Fahrerlaubnis erwirbt, ohne die dafür erforderlichen Voraussetzungen zu erfüllen, darf mit ihr in Deutschland nicht fahren. Die zentrale Voraussetzung im EU-Raum ist der ordentliche Wohnsitz im Ausstellerstaat.

Wer trotzdem fährt, fährt ohne Fahrerlaubnis, mit sämtlichen Folgen aus diesem Text. Der Führerschein im Handschuhfach ändert daran nichts. Warum dieser Weg regelmäßig scheitert, steht im Text über Polen und Tschechien.

Bei einer Fahrerlaubnis aus einem Staat außerhalb der EU gilt eine andere Regel: Sie berechtigt nach der Einreise nur für einen begrenzten Zeitraum zum Fahren. Danach muss sie umgeschrieben werden. Ohne Umschreibung wird aus einer gültigen Fahrerlaubnis wieder derselbe Straftatbestand. Was in deinem Fall gilt, gehört in ein Gespräch und nicht auf eine Website. Mehr dazu in den häufigen Fragen.

Was jetzt zu tun ist

Wenn bereits ein Verfahren läuft oder eine Kontrolle stattgefunden hat, entscheiden die nächsten Tage über den Ausgang.

  1. Nicht mehr fahren. Kein Termin, kein Auftrag, keine Schicht ist es wert. Jede weitere Fahrt verschlechtert die Ausgangslage im laufenden Verfahren.
  2. Nichts zur Sache sagen. Zur Person musst du Angaben machen, zur Sache nicht. Erklärungen am Straßenrand landen in der Akte, Ausreden ebenso.
  3. Akteneinsicht durch einen Anwalt. Erst wenn die Akte vorliegt, lässt sich beurteilen, was tatsächlich vorgeworfen wird. Vorher ist jede Einschätzung geraten.
  4. Den Weg zurück klären. Parallel zum Strafverfahren stellt sich die eigentliche Frage: Wie kommst du wieder an eine Fahrerlaubnis, die trägt?

Nur der letzte Punkt ändert die Lage dauerhaft. Alles davor begrenzt Schaden. Für den alten deutschen Führerschein führt der Weg über das dafür vorgesehene Verfahren, einschließlich MPU, wenn sie angeordnet ist. Daneben gibt es den Weg über eine neue Fahrerlaubnis im Ausland mit anschließender Anerkennung in Deutschland. Wie der aussieht, steht auf der Preisseite, dort mit Ablauf, Dauer und Festpreis.