Wie eine MPU abläuft: der Überblick

Der MPU Ablauf hat fünf Stationen. Die Anordnung der Behörde, die Anmeldung bei einer Begutachtungsstelle, der Termin mit drei Teilen, das Gutachten per Post, der Antrag auf Neuerteilung. Der Termin selbst ist ein halber Tag. Alles davor und danach zieht sich über Monate. Zwölf bis vierundzwanzig Monate von der Anordnung bis zur neuen Fahrerlaubnis sind üblich, der größte Teil davon ist der Abstinenznachweis, wenn einer verlangt wird.

Was viele nicht wissen: Die drei Teile am Termin sind nicht gleich wichtig. Der medizinische Teil und der Leistungstest sind Voraussetzungen. Entschieden wird im psychologischen Gespräch. Wer sich auf den Reaktionstest vorbereitet und das Gespräch auf sich zukommen lässt, hat die Gewichte vertauscht.

Was vor dem Termin passiert

Die MPU beginnt mit einem Brief. Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet die Begutachtung an, wenn sie Zweifel an deiner Eignung hat, bei Alkohol ab 1,6 Promille, bei Wiederholung, bei Drogen, ab acht Punkten. Wann genau das passiert und was in der Anordnung steht, erklärt der Ratgeber Wann wird eine MPU angeordnet.

  1. Begutachtungsstelle wählen. Du bist frei in der Wahl, bundesweit. Alle amtlich anerkannten Stellen arbeiten nach denselben Kriterien. Was sich unterscheidet, sind Wartezeit und Anfahrt.
  2. Anmelden. Du meldest dich bei der Stelle an und gibst dein Einverständnis, dass die Behörde deine Akte dorthin schickt. Ohne Akte kein Termin.
  3. Akte abwarten. Die Behörde übersendet die Unterlagen. Erst dann bekommst du einen Termin. Das dauert, je nach Behörde, Wochen.
  4. Abstinenz läuft parallel. Wenn die Fragestellung einen Abstinenznachweis verlangt, muss der vor dem Termin abgeschlossen sein. Sechs oder zwölf Monate, Urin oder Haar. Die Belege bringst du mit. Wie das Programm läuft, steht im Ratgeber Abstinenznachweis.

Der häufigste Fehler in dieser Phase: erst die Sperre abwarten, dann die Anordnung abwarten, dann mit der Abstinenz beginnen. Wer so vorgeht, verliert ein Jahr, das er hätte parallel nutzen können. Die Sperrfrist läuft von allein ab. Die Abstinenz läuft nur, wenn du sie startest. Beides kann gleichzeitig laufen. Genau das ist der Unterschied zwischen zwölf und vierundzwanzig Monaten.

Ein zweiter Fehler ist leiser: die Fragestellung nicht lesen. In ihr steht, was der Gutachter beantworten soll. Daraus ergibt sich, was du belegen musst. Wer einen Abstinenznachweis über zwölf Monate bringt, obwohl kontrolliertes Trinken gefragt war, hat ein Jahr auf die falsche Frage geantwortet. Umgekehrt genauso.

Teil 1: die medizinische Untersuchung

Der Termin beginnt bei einem Arzt. Körperliche Befunde, Blutwerte, bei Alkohol- und Drogenfällen dazu die Laborbefunde aus dem Abstinenzzeitraum. Der Arzt prüft, ob es körperliche Anzeichen für einen fortgesetzten Konsum gibt und ob die mitgebrachten Nachweise lückenlos sind.

Dieser Teil ist keine Hürde, wenn die Abstinenz gehalten wurde. Er wird zur Hürde, wenn Leberwerte nicht zur Erzählung passen oder ein Nachweis eine Lücke hat. Dann ist der Tag meist gelaufen, bevor das Gespräch beginnt. Deshalb steht der medizinische Teil am Anfang: Er sortiert vor.

Teil 2: der Leistungstest

Am Rechner werden Reaktionsgeschwindigkeit, Konzentration, Aufmerksamkeit und Belastbarkeit gemessen. Kein Wissenstest, keine Verkehrsregeln. Es ist der am meisten überschätzte Teil der MPU, weil er sich so gut üben lässt und deshalb im Netz so viel Raum bekommt.

Wer nüchtern, ausgeschlafen und ohne dämpfende Medikamente erscheint, besteht diesen Teil in aller Regel. Fällt er auffällig aus, kann eine Fahrverhaltensbeobachtung angeordnet werden, also eine Fahrt mit einem Beobachter im Fahrzeug. Das ist selten und kein Grund, den Test zu fürchten. Es ist ein Grund, am Abend davor früh ins Bett zu gehen.

Teil 3: das psychologische Gespräch

Der Teil, über den entschieden wird. Er dauert am längsten, 45 bis 90 Minuten je nach Fallgruppe. Ein Verkehrspsychologe stellt Fragen zum Anlass, zur Zeit seitdem und zu deinem Umfeld. Verlangt wird nicht Reue. Verlangt wird eine nachvollziehbare Erklärung, warum es passiert ist und was sich seitdem konkret geändert hat.

Genau daran scheitern die meisten. Nicht am Laborwert, nicht am Reaktionstest. Am Satz „Das war ein Ausrutscher" oder „Ich hatte an dem Abend einfach Pech". Wer den Konsum kleinredet oder allein auf die Umstände schiebt, bekommt kein positives Gutachten. Welche Fragen kommen, worauf der Gutachter hinauswill und welche Sätze regelmäßig scheitern, steht ausführlich im Ratgeber Die Fragen in der MPU.

Das Gespräch ist der einzige Teil, den man wirklich vorbereiten kann. Deshalb ist Vorbereitung kein Trick, sondern der Posten mit der höchsten Wirkung auf das Ergebnis. Was sie kostet, steht im Ratgeber MPU Kosten.

Was du zum Termin mitbringst

Die Begutachtungsstelle schickt mit der Terminbestätigung eine Liste. Sie ist kurz, und jeder Punkt darauf ist ein Grund, warum ein Termin platzen kann.

  • Ausweis und Anordnung. Ohne Ausweis keine Begutachtung. Die Anordnung mit der Fragestellung liegt der Stelle über die Akte vor, ein eigenes Exemplar hilft trotzdem, falls Fragen zur Fragestellung aufkommen.
  • Abstinenzbelege. Alle Einzelbefunde im Original, nicht nur die Abschlussbescheinigung. Der Arzt prüft die Lückenlosigkeit an den Einzelterminen.
  • Nachweise über Vorbereitung. Bescheinigungen über Beratung, Kurse, Therapie oder Selbsthilfegruppe. Sie ersetzen kein Gespräch, aber sie belegen, dass die Veränderung nicht erst gestern begonnen hat.
  • Eigene Unterlagen zum Anlass. Urteil oder Bußgeldbescheid, falls der Gutachter Details nachfragt. Wer den eigenen Fall nicht kennt, wirkt im Gespräch, als hätte er sich nicht damit beschäftigt.

Was nicht auf die Liste gehört: auswendig gelernte Antworten. Der Gutachter erkennt sie, weil sie nicht zu deiner Akte passen. Was zu deiner Akte passt, kannst nur du erzählen.

Wie lange die MPU dauert

Die Frage hat zwei Antworten, je nachdem, was gemeint ist.

  • Der Termin: ein halber Tag. Medizinischer Teil und Leistungstest gehen zügig, das Gespräch nimmt den größten Teil ein. Rechne mit Wartezeiten zwischen den Teilen.
  • Das Gutachten: kommt per Post, in der Regel innerhalb weniger Wochen nach dem Termin. Am Tag selbst erfährst du das Ergebnis nicht.
  • Das Ganze: zwölf bis vierundzwanzig Monate von der Anordnung bis zur neuen Fahrerlaubnis, wenn ein Abstinenznachweis verlangt wird. Ohne Nachweis, etwa bei Punkten, deutlich kürzer, dann bestimmen Wartezeit und Behörde die Dauer.

Wer die Dauer verkürzen will, hat genau einen Hebel: die Abstinenz sofort beginnen, nicht nach der Anordnung. Die Monate zählen ab der ersten Probe.

Das Gutachten und was danach kommt

Drei Ergebnisse sind möglich. Positiv: Die Eignungszweifel sind ausgeräumt, du legst das Gutachten der Behörde vor. Negativ: Die Zweifel bestehen fort, die Begründung nennt, woran es gelegen hat. Nachschulung empfohlen: ein Zwischenergebnis, nach einem anerkannten Kurs kann die Eignung bejaht werden.

Entscheidend ist ein Punkt, den viele nicht kennen: Das Gutachten geht an dich, nicht an die Behörde. Du entscheidest, ob du es einreichst. Ein negatives Gutachten musst du nicht vorlegen. Die Kehrseite: Wer das angeordnete Gutachten nicht beibringt, dem darf die Behörde die Nichteignung unterstellen. Es bleibt beim Entzug. Was nach einem negativen Gutachten in den ersten Tagen zählt, steht im Ratgeber MPU durchgefallen.

Mit einem positiven Gutachten stellst du den Antrag auf Neuerteilung. Die Behörde prüft, ob weitere Auflagen nötig sind, etwa Fahrstunden oder eine neue Prüfung nach langer Zeit ohne Fahrerlaubnis. Dann erst kommt der Führerschein.

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Kostenloses Erstgespräch

Die Begutachtungsstelle ist nicht dein Gegner

Viele gehen in den Termin wie in ein Verhör. Das führt zu knappen Antworten, zu Rechtfertigungen, zu Sätzen, die verteidigen statt erklären. Der Gutachter hat keinen Auftrag, dich durchfallen zu lassen. Er hat den Auftrag, eine Frage der Behörde zu beantworten: Ist zu erwarten, dass du künftig nicht mehr auffällst.

Das ändert die Haltung, mit der du hineingehst. Wer erklärt, was war, ohne es kleinzureden, gibt dem Gutachter die Hälfte. Wer zeigt, was sich geändert hat, mit Belegen statt Versprechen, gibt ihm das, was er für ein positives Gutachten braucht. Wer sich verteidigt, gibt ihm nichts. Der Unterschied zwischen beiden Haltungen ist der Unterschied zwischen den zwei Dritteln, die bestehen, sowie dem Drittel, das nicht besteht.

Ein praktischer Hinweis dazu: Der Gutachter kennt deine Akte. Alles, was du sagst, wird an ihr gemessen. Eine Erzählung, die zur Akte passt, wirkt glaubwürdig, auch wenn sie unbequem ist. Eine Erzählung, die besser klingt als die Akte, wirkt auswendig gelernt. Bleib bei dem, was war.

Wo im Ablauf die meisten scheitern

Rund ein Drittel der Begutachtungen geht beim ersten Anlauf negativ aus. Die Gründe verteilen sich nicht gleichmäßig auf die fünf Stationen.

  • Vor dem Termin: Abstinenz zu spät begonnen oder mit Lücke. Ein verpasster Probentermin startet die Frist neu. Das ist der häufigste Grund, warum der Termin verschoben wird, bevor er stattfindet.
  • Im medizinischen Teil: Laborwerte, die nicht zur Erzählung passen. Selten, aber dann endgültig.
  • Im Leistungstest: fast nie, wenn man ausgeruht kommt.
  • Im Gespräch: der weitaus größte Teil. Kein nachvollziehbarer Zusammenhang zwischen dem, was war, sowie dem, was sich geändert hat. Die Erklärung klingt auswendig gelernt oder schiebt alles auf die Umstände.

Wer das weiß, verteilt seine Vorbereitung richtig: fast alles auf das Gespräch, ein Abend auf den Leistungstest. Die Abstinenz von Tag eins an lückenlos.

Was wir dir raten

Melde dich bei der Begutachtungsstelle an, sobald die Anordnung da ist. Die Akte braucht Wochen, die Wartezeit auf den Termin auch. Beides läuft parallel zur Abstinenz, wenn du es früh anstößt.

Bereite das Gespräch vor, nicht den Test. Wer seine Geschichte in eigenen Worten erzählen kann, mit dem, was war, sowie dem, was sich geändert hat, besteht. Wer Sätze auswendig lernt, fällt auf.

Und wenn du beim Lesen gemerkt hast, dass du diesen Weg nicht gehen kannst oder willst, weil die Zeit fehlt oder die Abstinenz nicht zu halten ist: Es gibt für den deutschen Führerschein keinen Weg an der MPU vorbei. Es gibt aber einen zweiten Weg zu einer neuen Fahrerlaubnis, mit eigenen Bedingungen. Was daran trägt und was nicht, steht im Ratgeber MPU umgehen: was wirklich geht.