Ab wann eine MPU angeordnet wird: die kurze Antwort
Eine MPU wird angeordnet, wenn die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel daran hat, ob du zum Führen eines Fahrzeugs geeignet bist. Die Anlässe, die in der Praxis fast alle Fälle ausmachen: Alkohol ab 1,6 Promille, wiederholte Auffälligkeit mit Alkohol, Drogen, acht Punkte. Dazu kommen einzelne Fälle, in denen die Behörde aus anderen Gründen an der Eignung zweifelt.
Wichtig ist, was die Anordnung nicht ist: keine Strafe und kein Teil des Urteils. Das Gericht entzieht die Fahrerlaubnis und setzt eine Sperrfrist. Die MPU kommt danach, wenn du die Fahrerlaubnis neu beantragst. Wer das verwechselt, wartet die Sperre ab, stellt den Antrag und bekommt erst dann die Anordnung. Dann beginnt die Uhr noch einmal von vorn.
Wer die MPU anordnet
Die Fahrerlaubnisbehörde, also die Führerscheinstelle deines Wohnorts. Nicht das Gericht, nicht die Polizei, nicht der Gutachter. Die Behörde prüft bei jedem Antrag auf Neuerteilung, ob Zweifel an der Eignung vorliegen. Liegen sie vor, verlangt sie ein Gutachten, bevor sie über den Antrag entscheidet. Bei Alkohol stützt sie sich auf § 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung, bei Drogen auf § 14.
Das erklärt eine Sache, die viele überrascht: Die Anordnung kann auch Jahre nach der Tat kommen. Wer nach dem Entzug lange ohne Führerschein lebt und erst spät den Antrag stellt, bekommt die Anordnung erst dann. Die Behörde schaut in die Akte, nicht auf den Kalender. Erst wenn die Eintragung getilgt ist, darf sie die alte Tat nicht mehr zur Grundlage machen. Die Frist beträgt bei einer Entziehung wegen Alkohol oder Drogen zehn Jahre, bei anderen Entziehungen fünf, bei Straftaten mit Freiheitsstrafe fünfzehn.
Die Promillegrenzen
Bei Alkohol gibt es drei Schwellen. Sie werden regelmäßig verwechselt, deshalb stehen sie hier einzeln.
- Ab 0,5 Promille ist es eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a Straßenverkehrsgesetz. Beim ersten Verstoß sind ein Bußgeld, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot üblich. Der Führerschein ist vorübergehend weg, nicht entzogen. Eine MPU wird hier beim ersten Mal nicht angeordnet.
- Ab 1,1 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig. Das ist eine Straftat nach § 316 Strafgesetzbuch. In aller Regel folgt die Entziehung der Fahrerlaubnis mit Sperrfrist. Bei Ausfallerscheinungen kann das schon deutlich früher greifen, teilweise ab 0,3 Promille. Ob eine MPU folgt, hängt vom Wert und von der Vorgeschichte ab.
- Ab 1,6 Promille ordnet die Behörde regelmäßig eine MPU an, bevor sie über die Neuerteilung entscheidet. Der Wert gilt unabhängig davon, ob es einen Unfall gab oder ob du vorher nie auffällig warst.
Warum ausgerechnet 1,6? Weil der Gesetzgeber ab diesem Wert nicht mehr von einem Ausrutscher ausgeht. Wer mit 1,6 Promille noch fährt, hat eine Gewöhnung an Alkohol, die deutlich über dem liegt, was ein gelegentlicher Trinker erreicht. Die Behörde will deshalb wissen, ob sich daran etwas geändert hat. Das ist die Frage, die die MPU beantworten soll.
Wiederholung. Wer zum zweiten Mal mit Alkohol auffällt, bekommt die Anordnung auch unterhalb von 1,6 Promille. Zwei Fahrten mit 0,6 reichen. Die Behörde sieht dann ein Muster, keinen Einzelfall.
Drogen
Bei Drogen ist die Schwelle niedriger als bei Alkohol, weil es keine Promillegrenze gibt, die einen Ausrutscher vom Muster trennt. Bei harten Drogen gilt die Eignung in der Regel schon bei nachgewiesenem Konsum als nicht gegeben, eine Fahrt unter Einfluss ist dafür nicht nötig. Vor der Neuerteilung wird dann vollständige Abstinenz über zwölf Monate verlangt, belegt durch Urinkontrollen oder eine Haaranalyse. Dazu kommt die MPU.
Bei Cannabis hängt es davon ab, ob die Behörde von gelegentlichem oder regelmäßigem Konsum ausgeht. Gelegentlicher Konsum ohne Fahrt unter Einfluss führt nicht automatisch zur Anordnung. Regelmäßiger Konsum oder das Fahren unter Einfluss schon. Was die Behörde als regelmäßig ansieht, entscheidet sie an der Akte, nicht an deiner Einschätzung.
Bei Drogen scheitern die meisten nicht an den Laborwerten, sondern am Gespräch. Wer den Konsum kleinredet oder allein auf die Umstände schiebt, bekommt kein positives Gutachten. Wie das Gespräch läuft und welche Sätze dort regelmäßig scheitern, steht im Ratgeber Die Fragen in der MPU.
Acht Punkte
Der dritte große Anlass hat mit Alkohol und Drogen nichts zu tun. Wer im Fahreignungsregister acht Punkte erreicht, verliert die Fahrerlaubnis. Die Sperre beträgt mindestens sechs Monate. Vor der Neuerteilung ordnet die Behörde in der Regel eine MPU an. Die Frage lautet dann nicht, ob du trinkst, sondern ob du dich an Regeln hältst, wenn niemand hinsieht.
Der Fall ist in einem Punkt günstiger als die anderen: Es gibt keinen Abstinenznachweis. Damit fällt der teuerste und längste Posten weg. Was bleibt, ist Vorbereitung, Begutachtung, Neuerteilung. Die Zahlen dazu stehen im Ratgeber MPU Kosten.
Weitere Anlässe
Es gibt Fälle, in denen die Behörde ohne Alkohol, Drogen oder Punkte an der Eignung zweifelt. Etwa nach bestimmten Straftaten im Straßenverkehr oder bei Hinweisen auf eine Erkrankung, die das Fahren beeinträchtigt. Diese Fälle sind selten. Ob die Anordnung in deinem Fall zulässig ist, gehört auf den Tisch eines Anwalts für Verkehrsrecht, nicht in einen Ratgeber.
Fünf Irrtümer rund um die Anordnung
- „Die MPU kommt mit dem Urteil." Nein. Das Gericht entzieht und setzt die Sperre. Die Anordnung kommt von der Behörde, wenn du neu beantragst.
- „Wenn die Sperre um ist, bekomme ich den Führerschein zurück." Nein. Die Sperre regelt nur, ab wann eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Die Zweifel der Behörde bleiben in der Akte.
- „Beim ersten Mal gibt es keine MPU." Ab 1,6 Promille doch, auch beim ersten Mal und ohne Unfall.
- „Ich lege das Gutachten einfach nicht vor." Dann darf die Behörde die Nichteignung unterstellen. Es bleibt beim Entzug. Die Anordnung kommt beim nächsten Antrag wieder.
- „Ich ziehe um, dann ist eine andere Behörde zuständig." Die Akte zieht mit. Die neue Behörde liest dieselbe Eintragung und ordnet dasselbe an.
Was in der Anordnung steht
Die Anordnung ist ein Brief der Behörde mit drei Bestandteilen. Lies alle drei, bevor du irgendetwas unternimmst.
- Der Anlass. Die Tat oder die Eintragung, auf die sich die Behörde stützt. Mit Datum und Aktenzeichen.
- Die Fragestellung. Was der Gutachter beantworten soll. Bei Alkohol etwa, ob zu erwarten ist, dass du künftig Trinken und Fahren trennst. Die Fragestellung legt fest, was geprüft wird. Damit legt sie auch fest, ob ein Abstinenznachweis nötig ist und für wie lange.
- Die Frist. Bis wann das Gutachten vorliegen muss. Wer die Frist verstreichen lässt, hat das Gutachten nicht beigebracht. Mehr dazu unten.
Mit der Anordnung wählst du eine amtlich anerkannte Begutachtungsstelle, meldest dich dort an. Die Behörde schickt deine Akte hin. Erst dann bekommst du einen Termin. Wie der Tag der Begutachtung abläuft, steht im Ratgeber MPU Ablauf.
Was passiert, wenn du die Anordnung ignorierst
Nichts Gutes, aber auch nichts Dramatisches. Die Anordnung ist kein Bescheid, gegen den du direkt Widerspruch einlegen kannst. Wer das Gutachten nicht vorlegt, dem darf die Behörde die Nichteignung unterstellen. Es bleibt beim Entzug. Der Antrag wird abgelehnt, die Akte bleibt. Beim nächsten Antrag kommt dieselbe Anordnung wieder.
Eine Anordnung kann fehlerhaft sein. Die Behörde muss den Anlass konkret benennen und die Fragestellung an den Sachverhalt binden. Eine Anordnung, die pauschal bleibt, sich auf eine überholte Akte stützt oder eine Frist setzt, die nicht einzuhalten ist, lässt sich angreifen. Der Haken: Überprüft wird sie erst, wenn die Behörde die Fahrerlaubnis versagt, weil du das Gutachten nicht vorgelegt hast. Das ist ein Rechtsbehelfsweg mit Anwalt und Geduld, keine Abkürzung.
Etwa dreißig Minuten, kostenlos. Du erfährst, ob die MPU der Weg ist, ob die Tilgung näher liegt, als du denkst, oder ob der Weg über die Emirate für dich in Frage kommt.
Kostenloses ErstgesprächDie Sperrfrist endet, die Anordnung bleibt
Das ist der Satz, den die meisten nicht hören wollen. Die Sperrfrist ist die Zeit, in der dir keine Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Sie läuft ab. Die Zweifel der Behörde laufen nicht ab. Sie stehen in der Akte, bis die Eintragung getilgt ist. Wer nach der Sperre den Antrag stellt, bekommt die Anordnung, egal wie lange die Sperre gedauert hat.
Was daraus folgt: Es gibt für den deutschen Führerschein keinen Weg an einer angeordneten MPU vorbei. Es gibt drei Wege, die tatsächlich existieren: die MPU bestehen, die Tilgung abwarten, eine neue Fahrerlaubnis im Ausland mit echtem Aufenthalt erwerben. Der dritte ist der, den wir anbieten. Er setzt voraus, dass die Sperre abgelaufen ist. Er ersetzt nicht den alten deutschen Führerschein. Alle drei stehen mit Kosten und Grenzen im Ratgeber MPU umgehen: was wirklich geht.
Was wir dir raten
Lies die Anordnung ganz, mit Fragestellung und Frist. Aus der Fragestellung ergibt sich, was du nachweisen musst. Aus der Frist, wie viel Zeit du hast.
Beginne den Abstinenznachweis sofort, wenn die Fragestellung ihn verlangt. Nicht erst, wenn du dich für die MPU entschieden hast. Die Monate zählen ab der ersten Probe, nicht ab der Anordnung.
Wenn du glaubst, dass die Anordnung fehlerhaft ist, geh zum Anwalt, bevor die Frist abläuft. Danach ist der Weg länger.
Und wenn du weißt, dass du die MPU nicht bestehen wirst oder nicht ein weiteres Jahr warten kannst, sprich mit uns. Wir sagen dir, ob der andere Weg in deinem Fall trägt. Wenn nicht, sagen wir das auch.