Fahrverbot oder Entzug: die kurze Antwort
Ein Fahrverbot ist eine Pause. Der Führerschein liegt für eine festgelegte Zeit in amtlicher Verwahrung, deine Fahrerlaubnis bleibt bestehen. Nach Ablauf bekommst du das Dokument zurück, ohne Antrag, ohne Prüfung, ohne MPU.
Ein Entzug ist ein Ende. Die Fahrerlaubnis erlischt, das Gericht oder die Behörde setzt eine Sperrfrist. Danach musst du eine neue Fahrerlaubnis beantragen. Die Behörde prüft dann, ob sie Zweifel an deiner Eignung hat. Wenn ja, verlangt sie ein Gutachten. Was beim Entzug im Einzelnen gilt, steht im Ratgeber Führerscheinentzug.
Woran du erkennst, was bei dir gilt: Steht im Bescheid „Fahrverbot" mit einer Dauer in Monaten, ist es die Pause. Steht im Urteil „Entziehung der Fahrerlaubnis" mit einer Sperrfrist, ist es das Ende. Der Rest dieses Textes erklärt beides.
Wann ein Fahrverbot kommt
Das Fahrverbot ist eine Nebenfolge bei Ordnungswidrigkeiten nach § 25 Straßenverkehrsgesetz und bei manchen Straftaten nach § 44 Strafgesetzbuch. Es soll erziehen, nicht dauerhaft entfernen. Typische Anlässe:
- Alkohol ab 0,5 Promille beim ersten Mal. Ordnungswidrigkeit nach § 24a Straßenverkehrsgesetz, Bußgeld, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot. Der Führerschein ist vorübergehend weg, nicht entzogen.
- Erhebliche Geschwindigkeitsverstöße, vor allem innerorts oder in Wiederholung. Die genauen Schwellen stehen im Bußgeldkatalog und ändern sich, wir nennen hier bewusst keine Zahl.
- Rotlicht, Abstand, Handy in schweren Fällen oder bei Wiederholung.
Die Dauer wird in Monaten bemessen, beim ersten Verstoß in der Regel ein Monat, bei schweren Fällen länger. Im Bescheid steht die Zahl. Wer sie liest, weiß, wie lange er ohne Auto planen muss. Danach kommt nichts weiter.
Wie du das Fahrverbot antrittst
Das Fahrverbot läuft nicht von allein. Es beginnt, wenn der Führerschein in amtlicher Verwahrung ist. Du gibst ihn bei der Stelle ab, die im Bescheid steht, in der Regel die Bußgeldstelle oder die Fahrerlaubnisbehörde, persönlich oder per Post. Ab dem Eingang läuft die Frist. Wer den Führerschein behält, hat das Fahrverbot nicht angetreten. Die Frist beginnt nicht.
Wann du abgeben musst, steht ebenfalls im Bescheid. Beim ersten Fahrverbot darfst du den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst wählen, § 25 Straßenverkehrsgesetz. Dann lohnt es sich, den Monat zu nehmen, in dem das Auto am wenigsten fehlt: Urlaub, Winter, ein Monat ohne Außentermine. Wer schon einmal ein Fahrverbot hatte, hat diese Wahl nicht, das Verbot beginnt mit Rechtskraft.
Nach Ablauf bekommst du den Führerschein zurück, per Post oder zur Abholung. Es gibt keine Prüfung, keine Untersuchung, keinen Antrag. Das ist der ganze Unterschied zum Entzug. Er ist groß.
Was du in der Zeit regeln solltest
Ein Monat ohne Auto ist kürzer, als er sich anfühlt, wenn er geplant ist. Vier Dinge, die den Unterschied machen:
- Den Beginn legen. Wenn der Bescheid dir die Wahl lässt, nimm den Monat mit dem Urlaub, dem Winter, den wenigsten Außenterminen. Wenn nicht, gib den Führerschein sofort ab. Jeder Tag, den du wartest, verschiebt das Ende nach hinten.
- Den Arbeitgeber informieren, wenn du beruflich fährst. Ein Monat lässt sich fast immer mit Innendienst, Fahrgemeinschaft oder Bahn überbrücken. Eine Überraschung am ersten Tag lässt sich schlechter überbrücken.
- Den Führerschein nicht „vergessen". Wer ihn nicht abgibt, weil er hofft, dass die Frist von allein läuft, hat am Ende zwei Monate verloren: den, in dem er nicht gefahren ist, dazu den, den er dann noch antreten muss.
- Nicht fahren, auch nicht kurz. Nicht zum Bäcker, nicht auf dem Feldweg, nicht „nur umparken". Aus dem Monat werden sonst Jahre, siehe unten.
Was du nicht musst: Abstinenz nachweisen, eine Vorbereitung buchen, einen Anwalt einschalten, ein Gutachten fürchten. Das gehört alles zum Entzug, nicht zum Fahrverbot. Wer dir für ein Fahrverbot eine MPU-Vorbereitung verkaufen will, hat den Bescheid nicht gelesen.
Wann es ein Entzug ist
Entzogen wird, wenn die Tat oder die Akte auf fehlende Eignung schließen lässt. Die häufigsten Fälle:
- Alkohol ab 1,1 Promille. Absolute Fahruntüchtigkeit, Straftat nach § 316 Strafgesetzbuch, in aller Regel Entziehung mit Sperrfrist. Bei Ausfallerscheinungen teilweise schon ab 0,3 Promille.
- Drogen. Bei harten Drogen gilt die Eignung in der Regel schon bei nachgewiesenem Konsum als nicht gegeben, eine Fahrt unter Einfluss ist dafür nicht nötig.
- Acht Punkte im Fahreignungsregister. Sperre mindestens sechs Monate, danach in der Regel MPU.
- Straftaten wie Fahren ohne Fahrerlaubnis oder Unfallflucht mit erheblichem Schaden.
- Ein Gutachten, das nicht vorgelegt wird. Die Behörde darf dann die Nichteignung unterstellen.
Nach dem Entzug kommt die Sperrfrist, danach der Antrag auf Neuerteilung. Bei Alkohol ab 1,6 Promille, bei Wiederholung, bei Drogen und ab acht Punkten kommt die MPU dazu. Ab wann genau, steht im Ratgeber Wann wird eine MPU angeordnet. Was sie kostet, im Ratgeber MPU Kosten.
Beides nebeneinander
| Fahrverbot | Entzug | |
|---|---|---|
| Was passiert mit der Fahrerlaubnis | bleibt bestehen | erlischt |
| Was passiert mit dem Führerschein | amtliche Verwahrung auf Zeit | eingezogen |
| Wer entscheidet | Bußgeldstelle oder Gericht | Gericht oder Fahrerlaubnisbehörde |
| Dauer | Monate, steht im Bescheid | Sperrfrist, steht im Urteil, danach Antrag |
| Danach | Führerschein kommt zurück | Neuerteilung, Eignungsprüfung, oft MPU |
| Fahren in der Zeit | Straftat | Straftat |
Fahren trotz Fahrverbot ist keine Ordnungswidrigkeit
Das ist der Punkt, an dem das Fahrverbot vom Entzug eingeholt wird. Wer während eines laufenden Fahrverbots fährt, obwohl der Führerschein in amtlicher Verwahrung liegt, fährt ohne Fahrerlaubnis im Sinne von § 21 Straßenverkehrsgesetz. Das ist eine Straftat mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, das Fahrzeug kann eingezogen werden. Das Gericht kann die Fahrerlaubnis entziehen. Aus der Pause wird das Ende.
Was Gerichte in solchen Fällen tatsächlich verhängen und warum auch der Halter im Verfahren steht, erklärt der Ratgeber Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Warum du beim Fahrverbot keinen Auslandsweg brauchst
Wir bekommen regelmäßig Anfragen von Menschen mit einem Fahrverbot, die den Weg über die Emirate gehen wollen. Die Antwort ist immer dieselbe: nicht nötig. Ein Fahrverbot endet von selbst. In ein oder zwei Monaten hast du deinen Führerschein zurück, ohne Kosten, ohne Verfahren. Wer in dieser Zeit eine Fahrerlaubnis im Ausland erwirbt, um das Fahrverbot zu überbrücken, fährt trotzdem ohne Fahrerlaubnis, denn das Verbot gilt für dich, nicht für ein Dokument.
Der Weg über die Emirate ist für den Entzug gedacht. Auch dort gilt er nur unter Bedingungen: Die Sperrfrist muss abgelaufen sein. Wer seinen alten deutschen Führerschein zurückwill, kommt an der MPU nicht vorbei. Was der Weg leistet und was nicht, steht im Ratgeber MPU umgehen: was wirklich geht.
Bei einem Fahrverbot brauchst du uns nicht, das sagen wir dir auch so. Bei einem Entzug klären wir, ob die MPU der Weg ist oder der über die Emirate. Kostenlos, etwa dreißig Minuten.
Kostenloses ErstgesprächWas wir dir raten
Lies den Bescheid oder das Urteil. Steht dort „Fahrverbot" mit Monaten, tritt es an, so früh wie es dir passt. Warte es ab. Kein Anbieter, kein Trick, kein Ausland.
Steht dort „Entziehung" mit Sperrfrist, beginne sofort mit dem, was Zeit braucht: Abstinenznachweis, Akte kennen, Kosten rechnen. Die Sperrfrist ist keine Wartezeit, sie ist Vorbereitungszeit.
Und in beiden Fällen: fahr nicht. Aus einem Monat Pause werden sonst Jahre.