Führerscheinentzug: die kurze Antwort

Der Führerscheinentzug ist der Moment, in dem deine Fahrerlaubnis erlischt. Nicht pausiert, nicht ausgesetzt, sondern beendet. Der Führerschein, das Dokument, wird eingezogen, weil die Berechtigung dahinter nicht mehr besteht. Wer danach wieder fahren will, braucht eine neue Fahrerlaubnis. Er bekommt nicht die alte zurück.

Das unterscheidet den Entzug vom Fahrverbot. Beim Fahrverbot ist der Führerschein vorübergehend weg, er liegt in amtlicher Verwahrung, die Fahrerlaubnis bleibt bestehen. Beim Entzug ist die Fahrerlaubnis weg. Es beginnt eine Sperrfrist, in der dir keine neue erteilt werden darf. Die meisten Fragen, die Leute zum Führerscheinentzug stellen, lassen sich mit diesem Unterschied beantworten. Der Ratgeber Fahrverbot oder Entzug nimmt ihn im Einzelnen auseinander.

Ab wann der Führerschein weg ist

Es gibt keine einzelne Grenze, sondern mehrere Anlässe. Die wichtigsten:

  • Alkohol ab 1,1 Promille. Ab diesem Wert gilt man als absolut fahruntüchtig. Das ist eine Straftat nach § 316 Strafgesetzbuch. In aller Regel folgt die Entziehung der Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist. Bei Ausfallerscheinungen, etwa Schlangenlinien oder einem Unfall, kann das schon deutlich früher greifen, teilweise ab 0,3 Promille.
  • Alkohol ab 0,5 Promille ist beim ersten Mal kein Entzug. Es ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a Straßenverkehrsgesetz mit Bußgeld, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot. Der Führerschein ist vorübergehend weg, nicht entzogen.
  • Drogen. Bei harten Drogen gilt die Eignung in der Regel schon bei nachgewiesenem Konsum als nicht gegeben, eine Fahrt unter Einfluss ist dafür nicht nötig. Bei Cannabis hängt es davon ab, ob sie von gelegentlichem oder regelmäßigem Konsum ausgeht.
  • Acht Punkte im Fahreignungsregister. Die Sperre beträgt dann mindestens sechs Monate. Der Entzug kommt hier von der Behörde, nicht vom Gericht. Eine einzelne schwere Tat ist nicht nötig. Die Summe reicht.
  • Straftaten im Straßenverkehr, bei denen das Gericht die Eignung verneint. Fahren ohne Fahrerlaubnis gehört dazu, ebenso Unfallflucht mit erheblichem Schaden oder Gefährdung anderer.
  • Ein nicht vorgelegtes Gutachten. Wer eine angeordnete MPU nicht beibringt, dem darf die Behörde die Nichteignung unterstellen. Der Antrag wird abgelehnt, es bleibt beim Entzug.

Ab wann bei welchem Anlass zusätzlich eine MPU angeordnet wird, steht im Ratgeber Wann wird eine MPU angeordnet. Kurz: bei Alkohol ab 1,6 Promille, bei Wiederholung, bei Drogen, ab acht Punkten.

Wer die Fahrerlaubnis entzieht

Zwei Stellen können das. Sie arbeiten unabhängig voneinander.

Das Strafgericht entzieht die Fahrerlaubnis im Urteil, wenn die Tat zeigt, dass jemand zum Führen eines Fahrzeugs ungeeignet ist. Trunkenheitsfahrt, Unfallflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis. Mit dem Entzug setzt das Gericht eine Sperrfrist fest. Häufig wird der Führerschein schon vor dem Urteil vorläufig sichergestellt, dann zählt diese Zeit später mit.

Die Fahrerlaubnisbehörde entzieht, wenn sie die Eignung verneint, ohne dass ein Gericht beteiligt ist. Bei acht Punkten, bei nachgewiesenem Drogenkonsum, bei einem Gutachten, das nicht vorgelegt wurde. Dieselbe Behörde entscheidet später über die Neuerteilung. Sie liest dabei die Akte, nicht das Urteil. Deshalb kann sie eine MPU verlangen, auch wenn das Gericht davon nichts gesagt hat.

Was die Sperrfrist bedeutet

Die Sperrfrist ist die Zeit, in der dir keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Sie steht im Urteil. Solange sie läuft, ist jeder Antrag aussichtslos, und jede Fahrerlaubnis, die in dieser Zeit im Ausland erteilt wird, kann in Deutschland die Anerkennung verlieren.

Zwei Dinge werden an der Sperrfrist regelmäßig missverstanden. Erstens: Sie wird länger, nicht kürzer, wenn du in der Zeit fährst. Wer während einer laufenden Sperrfrist fährt, begeht eine Straftat nach § 21 Straßenverkehrsgesetz. Das Gericht kann eine neue Sperre anordnen, sie tritt neben die alte. Zweitens: Die Sperrfrist endet, die Anordnung bleibt. Wenn die Behörde eine MPU verlangt, verlangt sie sie auch nach Ablauf der Sperre. Die Sperre regelt das Wann, nicht das Ob.

Für den Weg, den wir anbieten, ist die Sperrfrist die erste Bedingung: Sie muss abgelaufen sein, sonst nehmen wir den Fall nicht an. Was in der Sperrfrist getan werden kann und was nicht, steht im Abschnitt darunter.

Was in der Zeit gilt

  • Nicht fahren. Auch nicht kurz, auch nicht auf dem Feldweg. Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, das Fahrzeug kann eingezogen werden, die Sperre wird länger. Was Gerichte tatsächlich verhängen, steht im Ratgeber Fahren ohne Fahrerlaubnis.
  • Kein Führerschein aus dem EU-Ausland. Wird eine Fahrerlaubnis während der laufenden deutschen Sperrfrist erteilt, kann die Anerkennung versagt werden. Dazu kommt das Wohnsitzerfordernis, mindestens 185 Tage im Jahr im Ausstellerstaat. Wer das nicht erfüllt, hat ein Dokument, das die deutsche Behörde nicht anerkennen muss.
  • Die Abstinenz beginnen. Wenn eine MPU absehbar ist, zählt der Abstinenznachweis ab der ersten Probe. Er kann parallel zur Sperrfrist laufen. Wer wartet, bis die Sperre um ist, hängt ein Jahr hinten dran. Details im Ratgeber Abstinenznachweis.
  • Die Akte kennen. Was eingetragen ist, wann es getilgt wird, ob eine MPU kommen wird. Das lässt sich vor dem Antrag klären, nicht erst danach.

Wie du die Sperrfrist nutzt

Die Sperrfrist ist die Zeit, in der du nichts beantragen kannst. Sie ist nicht die Zeit, in der du nichts tun kannst. Wer sie als Wartezeit behandelt, verliert am Ende Monate. Fünf Dinge, die in die Sperre gehören:

  1. Die Akte lesen. Auskunft aus dem Fahreignungsregister beantragen. Dort steht, was eingetragen ist und wann es getilgt wird. Daraus ergibt sich, ob eine MPU kommen wird und ob die Tilgung näher liegt als gedacht.
  2. Den Abstinenznachweis beginnen, wenn Alkohol oder Drogen der Anlass waren. Sechs oder zwölf Monate, ab der ersten Probe. Er läuft parallel zur Sperre, wenn du ihn startest. Er kostet dasselbe, ob du ihn jetzt oder in einem Jahr beginnst.
  3. Die Kosten rechnen. Was die MPU mit allen Posten kostet, steht im Ratgeber MPU Kosten. Wer mit der oberen Grenze plant, bricht nicht mittendrin ab.
  4. Die Begutachtungsstelle anfragen, sobald die Anordnung kommt. Aktenübersendung und Wartezeit dauern Wochen, die sich mit dem Ende der Sperre überlappen können.
  5. Den Weg entscheiden, nicht am letzten Tag. MPU, Tilgung oder eine neue Fahrerlaubnis im Ausland. Alle drei brauchen Vorlauf. Wer am Tag nach der Sperre anfängt zu überlegen, hängt ein halbes Jahr hinten dran.

Was nach dem Entzug nötig ist

Die alte Fahrerlaubnis kommt nicht zurück. Nach Ablauf der Sperre stellst du einen Antrag auf Neuerteilung bei der Fahrerlaubnisbehörde. Die prüft, ob Zweifel an der Eignung bestehen. Wenn ja, ordnet sie eine MPU an. Nach langer Zeit ohne Fahrerlaubnis kann sie außerdem eine neue Prüfung verlangen.

Von hier an gibt es für den deutschen Führerschein genau einen Weg: die MPU bestehen. Was das kostet, steht im Ratgeber MPU Kosten. Daneben gibt es zwei Wege, die nicht zum alten deutschen Führerschein führen, aber zu einer Fahrerlaubnis: die Tilgung abwarten, zehn Jahre bei Alkohol oder Drogen, fünf bei anderen Entziehungen, nach der die Behörde die alte Tat nicht mehr zum Anlass nehmen darf. Oder eine neue Fahrerlaubnis im Ausland mit echtem Aufenthalt erwerben und in Deutschland umschreiben lassen. Der dritte ist der, den wir anbieten. Alle drei stehen mit Bedingungen und Grenzen im Ratgeber MPU umgehen: was wirklich geht.

Wir sagen dir, welcher Weg in deinem Fall trägt.

Etwa dreißig Minuten, kostenlos. Du erfährst, ob die MPU realistisch ist, wann die Tilgung greift, ob der Weg über die Emirate für dich in Frage kommt. Wenn er nicht trägt, sagen wir das.

Kostenloses Erstgespräch

Vier Irrtümer zum Führerscheinentzug

  • „Nach der Sperre bekomme ich ihn zurück." Nein. Du bekommst das Recht, einen neuen zu beantragen. Ob die Behörde ihn erteilt, hängt an der Akte.
  • „Das Gericht hat keine MPU angeordnet, also kommt keine." Das Gericht ordnet nie eine MPU an. Das macht die Behörde, beim Antrag.
  • „In einem anderen Bundesland ist die Akte weg." Die Akte liegt im Fahreignungsregister, nicht im Landratsamt. Sie zieht mit.
  • „Ein EU-Führerschein löst das." Nur mit echtem Wohnsitz im Ausstellerstaat und nicht während der Sperre. Alles andere endet als Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Was wir dir raten

Lies das Urteil oder den Bescheid ganz. Dort steht, ob es ein Fahrverbot oder ein Entzug ist, wie lange die Sperre läuft. Die Hälfte der Fragen, die uns erreichen, beantwortet dieses Blatt.

Fahr nicht. Kein Weg zurück ist so lang wie der nach einer Fahrt während der Sperre.

Nutze die Sperrfrist. Abstinenz beginnen, Akte kennen, Kosten rechnen. Wer am Tag nach der Sperre den Antrag stellt und alles beisammen hat, ist Monate vor dem, der erst dann anfängt.

Und wenn du weißt, dass die MPU für dich nicht der Weg ist, sprich mit uns, bevor du auf ein Angebot hereinfällst, das dir den alten Führerschein ohne MPU verspricht. Das gibt es nicht. Was es gibt, steht hier ehrlich beschrieben.